Strengere Schutzmaßnahmen für NRW

Seit 24.11.2021 gilt die 3G Regel Bundesweit in den öffentlichen Verkehrsmitteln, wie Busse, Züge und Straßenbahnen. Wer keinen gültigen Nachweis erbringen kann muss das Verkehrsmittel verlassen und mit einem Bußgeld von bis 150 Euro rechnen, ebenso wer keine FFP2 Maske, oder so genannte Medizinische Maske trägt. So hatte der Krisenstab in Krefeld auch vorab beschlossen, dass ab dem 29.11.2021 in den Einkaufsstraßen und stark frequentierten Bereichen wieder eine Maskenpflicht gilt.

Mit dem heutigen 02.12.2021 treten jetzt strengere Corona-Schutzmaßnahmen für NRW in Kraft.

Kontaktbeschränkungen
Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen sind auf den eigenen Haushalt, sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind von dieser Regel ausgenommen.

Schulwesen
Das Landeskabinett hat beschlossen, ab 02.12.2021 an allen Schulen die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht wieder einzuführen. Diese Regelung gilt nun Bundesweit. Schulschließungen soll es (vorerst) nicht geben.

Einzelhandel
In Geschäften sowie bei Kultur- und Freizeitveranstaltungen gilt strikte 2G Regelung. Geschäfte müssen diesen Zugang kontrollieren. Die Regel kann auf 2G plus verschärft werden. Ausgenommen sind hierbei Geschäfte des täglichen Bedarf, wie Lebensmittelgeschäfte.

Diskotheken und Clubs
Clubs, Diskotheken und vergleichbare Einrichtungen werden ab 04.12.2021 vorerst geschlossen. Wurde wohl in letzter Sekunde verschärft, da ursprünglich die 7 Tagesinzidenz 350 als Grenze für eine Schließung angegeben wurde.

Restaurants und Cafés
Für Innen- und Außenbereich gilt nun strikte 2G Regel. Ausnahme: Speisenabholung.

Arbeitsplatz
Am Arbeitsplatz gilt die 3G-Regel. Wo Homeoffice möglich ist, soll diese Möglichkeit genutzt werden.

Friseur, Fußpflege, Trauungen und Beerdigungen
Hier gilt die 3G-Regel.

Stadion und Großveranstaltungen
Hier gibt es wieder deutliche Einschränkungen. Es dürfen maximal 30 bis 50 % der Platzkapazität genutzt werden. In Innenräumen dürfen es nur höchstens 5.000 Besucher und im Freien höchstens 15.000 Besucher sein.

Amateursport und Freizeit
Hier gilt die strikte 2G Regelung. Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren, Menschen ohne Impfempfehlung und diejenigen, die nicht geimpft werden können.

Apotheker und Zahnärzte
Wie in der Presse zu lesen, sollen künftig auch Apotheker und Zahnärzte gegen das Coronavirus impfen dürfen. Allerdings ist dies noch in Planung.

Silvester
Wie im Letzten Jahr auch wird der Verkauf von Silvesterfeuerwerk untersagt. Auch das Abbrennen von Böllern, Raketen und Co. ist vielen Bereichen der Städte nicht erlaubt. Nur für den Fall das jemand das Bedürfnis hat im EU Ausland zu bestellen, oder zu kaufen.

Impfpflicht und Impfstatus
Derzeit wird über eine Impfpflicht für Berufsgruppen in Medizinischen Berufen und Pflegeberufen diskutiert. Es steht zudem eine „Allgemeine Impfpflicht“ für alle Bundesbürger zur Diskussion. In Brüssel wird derzeit über eine generelle Impfflicht und eine Gültigkeitsdauer für die zweite Impfung Europaweit beraten. Im Moment wird erwägt den Impfstatus nach der zweiten Impfung auf 9 Monate zu begrenzen und dann muss man die so genannte Booster-Impfung erhalten.

Artikelbild © CDC auf Pexels

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