Krefeld am Rhein?

Krefeld am Rhein? Nein so einfach ist das nun wohl doch nicht.

Man hatte mal vor einiger Zeit die Marketing Kampagne gestartet, das Krefeld näher an den Rhein rücken solle und man dachte sich das die Städtebezeichnung Krefeld am Rhein wohl passend währe.

Na ja das Denken war wohl nicht so erfolgreich, da auch mir die Bezeichnung bei Offiziellen Schreiben der Stadt Krefeld auffiel.

Dort stand im Briefkopf tatsächlich Krefeld am Rhein.

Auch unserem Uerdinger Bürger Jürgen Matz war dies aufgefallen und er schrieb eine Anfrage an die Landesregierung in Düsseldorf, ob das denn so seine Richtigkeit hätte, oder ob dies aufgrund eines Marketing Tricks nicht erlaubt wäre.

Das Antwortschreiben liegt mir in Kopie vor und dort heißt es wörtlich;

Die von Ihnen dargelegte Auffassung, dass die Verwendung eines solchen Signets auf offiziellen Briefbögen aus reinen Marketinggründen ohne Genehmigung durch das MHKBG NRW unzulässig ist, wird von mir sowie seitens des Ministeriums geteilt.

Das MHKBG ist genau ausgesprochen das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein Westfalen, welches für die Einhaltung der Richtlinien verantwortlich ist.

Da kommt mir irgendwie der Streit um die Städtebezeichnung in den Sinn. Damals wurde ja ein Vertrag geschlossen, der den Städtebund Krefeld-Uerdingen ratifiziert hatte, welcher allerdings während der Hitler Diktatur einfach in Krefeld umbenannt wurde. 

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde eine Eingabe das der alte Städtebund Name wieder eingeführt wurde abgelehnt.

Gut, ich bin ein so genannter „nachgemeckte“, da ich nicht in Uerdingen geboren wurde, sondern im zarten Alter von 4 Jahren durch meine Mutter nach Uerdingen „verpflanzt“ wurde. ;-)

Doch ich muss gestehen das ich mit Herrn Matz in dieser Hinsicht völlig übereinstimme. Ob nachgemeckt, oder gut bürgerlich. Oeding blievt Oeding (am Rhein) und Recht muss Recht bleiben.

Allerdings ist die Sache noch nicht so ganz ausgestanden. Scheinbar kann die Stadt Krefeld durch einen entsprechenden Antrag beim MHKBG den Zusatz in den Briefköpfen durchaus führen.

Laut einem Artikel in der WZ schien man im Rathaus recht erstaunt zu sein, dass so etwas einer speziellen Zustimmung bedarf  und wolle die Eingabe eines solchen Antrags prüfen. 

Hm. Keine Ahnung ob ich darüber glücklich sein darf.