Als gestern im Chempark Uerdingen bei der Firma Huntsman ein Stickstoff-Tank geborsten und eine Produktionshalle zerstört wurde, rückte die Chempark Werksfeuerwehr, sowie die Feuerwehren aus Krefeld und umliegender Städte zur Unglücksstelle aus. Da sich die Sachlage zu Anfang ein wenig unübersichtlich gestaltete, ging man von vielen Schwer-Verletzten und sogar Verschütteten aus, was sich im Nachhinein glücklicherweise nicht so erwies.
Die Firma Huntsman hat nun auf ihren Webseiten ein kurzes Statement zu den Zahlen der Verunglückten ausgegeben. So wurden 19 Personen Verletzt, welche noch vor Ort, oder später im Krankenhaus Ärztlich versorgt wurden. Eine Person wurde schwer verletzt und befindet sich noch im Krankenhaus.
Bezüglich der Asbestwerte bestätigte Huntsman inzwischen auch, das bei der Prüfung der Trümmer der um 1950-1960 erbauten Halle durch die Umweltbehörden Asbest vorgefunden wurden, was die Aufräumarbeiten erschwert, da das Kontaminierte Material zuerst durch eine Fachfirma entsorgt werden muss und man noch auf die Freigabe durch die Behörden wartet. Allerdings soll sich die Kontamination nur auf den Betroffenen Werksbereich erstrecken und Anwohner dürfen sich nach wie vor sicher fühlen.
Quelle: https://twitter.com/Huntsman_Corp
Hier ein paar Erläuterungen warum Asbest gefährlich werden kann.
Asbest ist die Sammelbezeichnung für natürlich vorkommende, faserartige silikatische Minerale mit Faserdurchmessern bis herab zu 2 Mikrometern (1 Mikrometer entspricht einem Tausendstel Millimeter). Asbest ist chemisch sehr beständig, unempfindlich gegen Hitze und nicht brennbar. Er weist eine hohe Elastizität und Zugfestigkeit auf und lässt sich aufgrund seiner Bindefähigkeit mit anderen Materialien leicht zu Produkten verarbeiten. Wegen seiner besonderen Eigenschaften wurde Asbest seit etwa 1930 in einer Vielzahl von Produkten eingesetzt. Dazu zählen Platten für den Hochbau, Brems- und Kupplungsbeläge für Fahrzeuge, Dichtungen und Formmassen für hohe thermische oder chemische Belastungen.
Asbest ist ein eindeutig krebserregender Stoff. Charakteristisch für Asbest ist seine Eigenschaft, sich in feine Fasern zu zerteilen, die sich der Länge nach weiter aufspalten und dadurch leicht eingeatmet werden können. Die eingeatmeten Fasern können langfristig in der Lunge verbleiben und das Gewebe reizen. Die Asbestose, das heißt die Lungenverhärtung durch dabei entstehendes Narbengewebe, wurde bereits 1936 als Berufskrankheit anerkannt. Heute ist auch anerkannt, dass an Arbeitsplätzen mit hoher Freisetzungswahrscheinlichkeit von Asbestfasern, durch die Reizwirkung in der Lunge oder das Wandern der Fasern zum Brust- und Bauchfell, Lungenkrebs beziehungsweise ein Mesotheliom (Tumor des Lungen- oder Bauchfells) entstehen kann.
Die Zeit von der Asbest-Exposition, also dem Einatmen der Asbestfasern, bis zum Auftreten einer darauf zurückzuführenden Erkrankung (Latenzzeit) ist lang und kann bis zu etwa 30 Jahre betragen. Daraus und aus der langfristigen Verwendung von Asbest am Arbeitsplatz bis in die 1990er Jahre erklärt sich, dass die Zahl der Anträge auf Anerkennung einer durch Asbest verursachten Berufskrankheit nach wie vor einen hohen Anteil an den insgesamt bei den Unfallversicherungen eingehenden Anträgen hat. In den letzten Jahren gingen jährlich durchschnittlich 3.000 neue Anträge ein, von denen fast 1.000 als tatsächlich durch Asbest verursachte Berufskrankheiten anerkannt wurden. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf den Internetseiten des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
Asbest wurde in Deutschland seit etwa 1930 in so großen Mengen wie kaum ein anderer Werkstoff verwendet. So betrug der Asbestverbrauch in den Jahren 1950 bis 1985 etwa 4,4 Millionen Tonnen. Asbest wurde zu weit mehr als 3.000 unterschiedlichen Produkten verarbeitet.
In den vergangenen Jahrzehnten wurde Asbest vor allem bei der Herstellung von Baustoffen eingesetzt. Besonders in den 1960er und 70er Jahren sind in beiden Teilen Deutschlands eine Vielzahl von Gebäuden unter Verwendung von asbesthaltigen Baustoffen – überwiegend Asbestzement – erbaut worden. Seit 1993 sind in Deutschland die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten verboten.
Im privaten Bereich können vor allem Heimwerkerinnen und Heimwerker und ihre Familien mit Asbest in Kontakt kommen, weil sie die von Asbest ausgehende Gefahr nicht erkennen oder nicht ausreichend über Schutzmaßnahmen informiert sind. Asbest im privaten Umfeld wird immer dann gefährlich, wenn Fasern freigesetzt werden und eingeatmet werden können. Dies kann bei verbauten Produkten dadurch passieren, dass sie abnutzen, im Zuge von Renovierungen entfernt werden oder besonderen Beanspruchungen ausgesetzt werden. Zu einer besonders hohen Freisetzung von Fasern kann es dann kommen, wenn asbesthaltige Bauteile bearbeitet (zum Beispiel angebohrt oder angesägt) werden, nicht sachgerecht ausgebaut oder entsorgt werden.
Wie oben erwähnt, würden eventuelle gesundheitliche Folgen nicht sofort erkennbar werden, sondern – wenn überhaupt – mit einer langen Latenzzeit. Im Umgang mit Asbestprodukten ist generell Vorsicht angeraten, allerdings ist auch Panik zu vermeiden. Einmalige geringe private oder häusliche Belastungen sind nicht mit hohen und ständig wiederkehrenden beruflichen Belastungen gleich zu setzen. Das dadurch bedingte Erkrankungsrisiko ist dementsprechend gering.
Das Deutsche Krebsforschungszentrums (dkfz) gibt zu den Risiken bei einer Asbestbelastung im privaten Bereich an, dass es oft schwierig ist zu beurteilen, ob es zu einer Faserfreisetzung gekommen ist und ob die Fasern eingeatmet wurden. Sicherheit über diese Frage könnte in einem solchen Fall nur eine sehr zeitnahe fachgerechte Messung der Faserkonzentration in der Umgebungs- oder Raumluft geben, die – um aussagefähig zu sein – an mehreren Tagen erfolgen muss und zudem teuer ist. Eine Material- oder Staubprobe untersuchen zu lassen ist dagegen einfacher und günstiger. Sie gibt eine eindeutige Aussage, ob das in Frage kommende Material tatsächlich asbesthaltig ist. Auf die Untersuchung von Asbestprodukten spezialisierte Prüf- oder Messinstitute können Materialproben auf ihren Asbestgehalt untersuchen und prüfen, ob es sich um festgebundene oder schwachgebundene Asbestprodukte handelt.
Sollte sich der Verdacht bestätigen, dass über einen Zeitraum von Jahren Asbestfasern in hoher Konzentration freigesetzt und eventuell eingeatmet wurden, ist der erste Ansprechpartner der Hausarzt, der eventuell an einen Lungenfacharzt oder Spezialisten für Arbeitsmedizin überweist. In der Regel sind aber bei häuslicher Asbestbelastung weitere Vorsorgeuntersuchungen nicht angezeigt. Das Deutsche Krebsforschungszentrum gibt in diesem Zusammenhang an, dass die Ärzte zusammen mit den beteiligten Personen das Risiko lebenslanger Vorsorgeuntersuchungen (somit auch wiederholter Röntgenaufnahmen mit einhergehender Strahlenbelastung) gegen das Erkrankungsrisiko durch Asbest abwägen sollten.
Die Umweltbehörden der Bundesländer und viele Kommunen stellen im Rahmen ihrer Zuständigkeit sehr nützliche Informationen über den Umgang mit asbesthaltigen Materialien zur Verfügung. In bereitgestellten Listen finden sich Informationen von Institutionen und Fachleuten in der Region. Auf den Internetseiten der jeweiligen Umweltbehörde sind sie meist unter dem Stichwort „Asbest“ zu finden. Stellvertretend seien hier die folgenden Informationsbroschüren und Websites genannt:
- Bayerisches Landesamt für Umwelt: UmweltWissen Asbest
- Umweltamt Landeshauptstadt Düsseldorf: Schadstoffe in Gebäuden, Asbest
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin: Umgang mit Asbest im privaten Bereich
- Stadt Oberhausen, Bereich Gesundheitswesen und Bereich Umweltschutz: Asbest-Merkblatt
Hilfreich kann auch eine Suche über PortalU (Umweltportal Deutschland des Bundes und der Länder) sein.
Quelle Bundesumweltamt