Alle Jahre wieder …

appelliert die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) an die Feuerwerksfans, sich keine so genannten Polenböller zu besorgen und an Silvester zu zünden.

Ständige Bevormundung? Wollen die uns den Spaß verderben?

Was wie das Gemecker von Spaßbremsen klingt kommt allerdings nicht von ungefähr, da Importierte Silversterknaller u.U. nicht nur gegen das Sprengstoffgesetz verstoßen, sondern man auch Gefahr läuft das Jahr wirklich mit einem großen Knall zu beenden. Die meisten dieser Feuerwerkartikel sind von der BAM nicht freigegeben worden, da der Schwarzpulveranteil gerade in Böllern teilweise weit über der zulässige Norm liegt, oder gar Blitzknallsätze (Hochempfindliches Gemisch mit niedriger Reaktionszeit) verbaut sind und man Gefahr läuft sich bei Fehlzündung regelrecht wegzusprengen. Jedes Jahr sind immer wieder Artikel in den Zeitungen zu lesen, das es beim Zünden von verbotenen Knallern, oder unsachgemäßer Anwendung zu schwersten Verletzungen und sogar zu Todesfällen gekommen ist.

Was wäre beim Kauf von Feuerwerksartikeln zu beachten?

Als Erstes sollte man schauen, ob das CE Kennzeichen die von der BAM vergebene Prüfnummer beinhaltet. Diese lautet 0589 und muss auch auf jeden Artikel aufgedruckt sein. Neben der Nummer sollte auch die Kategorie F2, sowie eine fortlaufende Prüfnummer aufgedruckt sein.

Auf jedem Artikel muss eine leicht verständliche Anleitung aufgedruckt sein, wie der Artikel zu Handhaben ist und wie alt die Person sein muss, um diesen Artikel nutzen zu dürfen. Das Feuerwerksartikel der Kategorie F2 nicht in Hände von Minderjährigen Personen gehört, versteht sich aber auch ohne Hinweis von selbst.

Alles okay, also Feuer Frei?

Nicht direkt. Ihr solltet euch über das Internet mal schlau machen, ob ihr bei euch überhaupt Silvester Feuerwerk machen dürft. Es gibt einige Städte, welche die Nutzung eingeschränkt, oder gar Verboten haben. Dieses Jahr hat sogar die Umwelthilfe gefordert, Private Pyrotechnik in den Innenstädten einzuschränken, da die Feinstaub Belastung durch das Verbrennen von Schwarzpulver in den Feuerwerksartikeln enorm ansteigt und derzeit ja heftigst über die Fahrverbote von Diesel Kraftfahrzeugen in den Innenstädten diskutiert würde.

So ist es zum Beispiel insbesondere der Düsseldorfer Altstadt verboten Feuerwerkskörper mit sich zu führen, oder abzubrennen. Das Verbot wurde erlassen, da es immer wieder zu Verletzungen von Unbeteiligten kam, weil Sicherheitsabstände nicht eingehalten wurden, oder einige der Meinung waren die Böller und Raketen sogar absichtlich auf Passanten abzufeuern. Bei den Verursachern war auch teilweise viel Alkohol im Spiel. Alkohol und Pyrotechnik sind eine sehr gefährliche Mischung und man sollte es sich besser gut Überlegen, so übermütig zu werden. Denn wenn man so unüberlegt handelt, kann man sich das ganze Leben verbauen.

Ihr dürft auch nicht unbegrenzte Mengen kaufen und bei euch Zuhause lagern.

Die Nettoexplosivmenge (NEM) ist ausschlaggebend dafür, wie viel Ihr transportieren und lagern dürft.

So steht auf der Webseite der BAM erklärt;

Privatpersonen dürfen bis 50 kg BRUTTO transportieren, bzw. 3 kg NETTO (Nettoexplosivstoffmasse – NEM). Darüber hinaus gelten die gefahrgutrechtlichen Bestimmungen.

Lagergrenzen im privaten Bereich sind abhängig von Lagergruppenzuordnung (möglicher Gefährdung) und Art des Gebäudes und der Nutzung (bewohnt/unbewohnt).

Für Feuerwerkskörper der Kategorie F1 und in der Regel auch für F2 gilt die Lagergruppe 1.4.
Das heißt:
Gebäude mit Wohnraum – bewohnter Raum: 1 kg NEM

Gebäude mit Wohnraum – Nicht bewohnter Raum: 10 kg NEM

Gebäude ohne Wohnraum: 15 kg NEM

Grundsätzlich gilt: Lagern Sie gekauftes Feuerwerk nicht in der Nähe von Heizungen oder offenem Licht. Bewahren Sie gekauftes Feuerwerk nicht in Reichweite von Kindern auf.

Mehr Informationen bezüglich Silvester und Feuerwerk könnt ihr auf der Webseite der BAM nachlesen.

Beitragsbild Quelle: Pixabay