Corona-Schutzmaßnahmen in Verlängerung

Ursprünglich war die Verordnung für die Mund-Nasenschutz Pflicht nur bis 15. Juli 2020 angesetzt worden, doch mit der Neufassung der Verordnungen (pdf-Datei) auf der Webseite des Bundesland NRW welche am Sonntag 12. Juli 2020 veröffentlicht wurde kann man schon nachlesen, dass diese Verordnung weiterhin in Verlängerung geht.

Es gibt zwar ein paar Lockerungen, was die Teilnehmerzahlen bei diversen Veranstaltungen angeht, doch auch über den 15. Juli 2020 hinaus wird das Tragen eines Mund-Nasenschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäften, etc. weiterhin gelten. Heißt im Klartext in dieser Hinsicht bleibt alles, wie es derzeit ist. Zumindest laut Website des Land NRW erst mal bis 11. August 2020.

Große Festveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. Oktober 2020 untersagt. Es gibt allerdings auch Ausnahmen, welche in der Verordnung nachgelesen werden können.

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