Mundschutz-Pflicht in Deutschland

Nachdem ein Bundesland nach dem anderen die Mund-Nasenschutz-Pflicht eingeführt hat, wird ab Montag den 27.04.2020 die selbige auch in unserem Bundesland (NRW) aktiv.

Das heißt in „allen Geschäften“ und in „allen Fahrzeugen“ des öffentlichen Personenverkehr (Zug, Bus, Straßenbahn) müssen alle einen Mund-Nasenschutz, oder zumindest einen Schal tragen um Mund und Nase zu bedecken.

Alle bisher getroffenen Verordnungen sind auch nach wie vor in Kraft.

Und bitte nicht leichtsinnig werden. Ein Mund-Nasenschutz bietet zwar einen gewissen Schutz damit man durch eventuell feuchte Aussprache, plötzliches Niesen, etc. seine Mitmenschen nicht infizieren kann falls man unwissentlich doch zur Überträger Gruppe gehört, allerdings die bisherigen Maßnahmen, wie nicht ins Gesicht fassen, häufiges Händewaschen und Desinfizieren sollte man nach wie vor einhalten. Der Mund-Nasenschutz ist lediglich eine Ergänzung, wenn auch bei warmen Temperaturen eine nicht ganz so komfortable.

Bleibt jetzt nur zu hoffen, das die Händler jetzt nicht vollends in Goldgräberstimmung verfallen, da ich bereits Preise für einfache Papiermasken gesehen habe die den Begriff Wucher eher harmlos erscheinen lassen.

Artikelbildquelle: Webseite Land NRW