In Krefeld gelten ab Donnerstag, 27. Mai um 0 Uhr, wegen der deutlich gesunkenen Sieben-Tage-Inzidenz die Regeln der Bundesnotbremse nicht mehr.
Die Ausgangsbeschränkungen fallen weg.
Bezüglich der Kontaktregeln gilt, dass fünf Personen aus zwei Haushalten sich treffen dürfen, dazu Kinder unter 14 Jahren.
Im Krisenstab am Dienstagmorgen ist auch festgelegt worden, dass die Krefelder Regelung einer Maskenpflicht für Grünanlagen ab Donnerstag aufgehoben wird. Für die hochfrequentierten Fußgängerbereiche ist diese allerdings weiterhin gültig.
Ab Montag, 31. Mai, kann an den Krefelder Schulen Unterricht wieder komplett in Präsenzunterricht stattfinden. Eine Masken- und Testpflicht gilt an den Schulen allerdings weiterhin.
Im Einzelhandel dürfen ab Donnerstag alle Geschäfte wieder öffnen. Geschäfte, die nicht Grundversorgung sind, dürfen aber nur mit negativem Testergebnis betreten werden. Es gilt eine Personenbegrenzung: Ein Kunde pro 20 Quadratmeter ist zulässig, eine Terminbuchung ist aber nicht mehr notwendig.
Auch die Gastronomiebetriebe haben ab Donnerstag wieder die Möglichkeit, die Außenterrassen zu öffnen. Notwendig ist ein negatives Testergebnis, Abstände sind in jedem Fall auch in der Außengastronomie einzuhalten. Generell gilt: Für immunisierte Person entfällt eine Testpflicht. Eine nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung ersetzt den Nachweis eines negativen Tests.
Quelle: Webseite der Stadt Krefeld