Maskenpflicht in frequentierten Bereichen bis 14. Mai verlängert
Die Stadt Krefeld verlängert angesichts der deutlich über dem Wert von 200 liegenden Sieben-Tage-Inzidenz und wegen der angespannten Situation in den Krankenhäusern per Allgemeinverfügung die Maskenpflicht in den stark frequentierten Innenstadtbereichen und Fußgängerzonen bis zunächst 14. Mai. Dies gilt auch für die seit Inkrafttreten des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasste Maskenpflicht in den definierten Parks und Grünanlagen. Hier hatte sich die Stadt Krefeld nach erneuter Beratung dazu entschlossen, dass Jogger, Radfahrer und andere Individualsportler in Parks und Grünanlagen keine Maske mehr tragen müssen. An der Maskenpflicht für alle übrigen Passanten in den festgelegten Parks wurde weiter festgehalten. Sie gilt nun ebenfalls bis zum 14. Mai.
Die Maskenpflichtzonen in Krefeld sind auf einer Karte im Internet dargestellt. Die entsprechenden Informationen und diese Karte sind zu finden unter https://www.krefeld.de/de/presse/regelungen-rechtliches/. Die Allgemeinverfügungen werden im Amtsblatt Nummer 16b am 26. April bekanntgemacht (www.krefeld.de/amtsblatt). Quelle: Webseite der Stadt Krefeld
Anmerkung bezüglich Änderung zum Tragen von Masken im ÖPNV
Ich höre aus eigener Erfahrung von Bekannten und Arbeitskollegen immer wieder, dass diese nichts von der Neuregelung zum Tragen einer FFP2 Maske in Straßenbahnen, Bussen und Zügen wussten, da dieses scheinbar in der Presse nicht offen genug kommuniziert wurde.
Seit Samstag (24.04.2021) ist es per Neuregelung angeordnet, dass in Fahrzeugen des ÖPNV das Tragen einer FFP2- / KN95-Maske verpflichten ist. Dies gilt für „alle“ Fahrzeuge, welche zur Personenbeförderung eingesetzt sind. Straßenbahn, Linienbusse, Züge, Schulbusse, Taxi, Fahrdienste, etc.. Die normale Medizinische Maske (OP-Maske) darf im ÖPNV nur noch von Angestellten des Dienstleisters getragen werden. Fahrgäste müssen FFP2- / KN95-Maske tragen.