Ab 24.11.2021 treten beschlossenen Corona-Schutz Neuregelungen in Kraft.
Das heißt neben der 2G Regelung für zum Beispiel in Restaurants und Gaststätten und Homeoffice für Beschäftigte bei denen das möglich ist, unter anderem eine 3G Verordnung für Straßenbahnen, Busse und Züge. Was heißt das nun für den Raum Krefeld?
Fahrgäste müssen geimpft oder genesen sein und einen entsprechenden Nachweis, oder einen negativen Corona-Test Nachweis welcher nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorlegen können.
Fahrkarten Kontrolleure und der Kommunale Ordnungsdienst in Krefeld werden dies Stichprobenmäßig in den Bussen und Straßenbahnen kontrollieren. Wer keinen aktuellen Nachweis erbringen kann muss mit einem Bußgeld rechnen, welches mit der Neuregelung der Schutzverordnung erheblich angehoben wurde.
Arbeitgeber sind in Prüfung zur 3G verpflichtet welches heißt, dass Arbeitgeber einen Offiziellen Negativ Schnelltest nicht älter als 24 Stunden bei Ungeimpften, oder einen entsprechenden Impf-, Genesenen-Nachweis von ihren Arbeitnehmern verlangen müssen und auch berechtigt wären den Impfstatus in der Personalakte zu vermerken.
Artikelbild: Uerdingen.info Archiv gemacht von Philipp Beckers