In einer Pressekonferenz gab NRW Ministerpräsident Laschet am heutigen Sonntag (22.03.2020) bekannt, dass für ganz NRW ein Kontaktverbot durchgesetzt wird.
Ansammlungen von mehr als 2 Personen unter freiem Himmel sind nun verboten. Ausgenommen von dem Verbot sind Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen. Es handelt sich „NICHT“ um eine Ausgangssperre.
Zusätzlich werden per Rechtsverordnung alle Restaurants und Gaststätten bis zum 19. April geschlossen. Ausnahmen sind allerdings Lieferdienste, oder Imbiss, welcher die Gerichte nur zum Mitnehmen ausgibt. Der Verzehr ist allerdings in einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung untersagt.
Friseure, Massagesalons und Tattoo-Studios, betrifft dies nun ebenfalls. Minimum für eine Dauer von Zwei Wochen, mit der Option, dass der Zeitraum erweitert werden könnte.
„Null Toleranz gegenüber Regelbrechern“ äußerte Armin Laschet gegenüber der Presse und kündigte an das das Kontaktverbot durchgesetzt wird und wer dies nach wie vor ignoriert mit empfindlichen Bußgeldern rechnen muss. Die Höhe der Bußgeldverordnung kann sich auf bis zu 25.000 Euro belaufen.
Was ist draußen noch erlaubt?
- Sport und Bewegung an der frischen Luft (Alleine, oder zu zweit, mit ausreichendem Abstand zu anderen)
- Toben mit den eigenen Kindern
- Gassi-Gänge
- Weg zur Arbeit
- Weg zur Notbetreuung der Kinder
- Einkäufe (Lebensmittel, Medikamente)
- Arztbesuche
- nötige Termine und Prüfungen
- Hilfe für andere
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