Leider steigt die Tagesinzidenz auch in Krefeld kontinuierlich an. Stand am 20. August 2021 war mit 116,1 zu verzeichnen, was einen rapiden Anstieg innerhalb „Zwei Wochen“ bedeutet.
In NRW gilt für viele Städte und Kreise nun die 3G Regelung, was auch für Krefeld nun zutrifft.
Was bedeutet dieses nun?
Die 3G Regel hat nix mit dem Mobilfunknetz zu tun. ;-)
Die 3G stehen für „Geimpft, Genesen, Getestet“. Das heist im Grunde nix anderes, dass bestimmte Freiheiten nur für Geimpfte, Genesene und Getestete möglich sind, ein normaler Bürgertest reicht hier bei einigen Aktivitäten allerdings nicht mehr aus und man muss einen PCR Test machen (Stäbchen in den Rachen).
Wenn für eine Stadt oder einen Kreis die 3G Regel gilt müssen Menschen ohne Nachweis über eine vollständige Impfung oder eine Genesung, zum Beispiel beim Restaurantbesuch, oder beim Friseur einen negativen Test vorweisen. Für folgende Bereiche muss ein negativer Antigen-Schnelltest vorgelegt werden, der nicht älter als 48 Stunden ist:
Veranstaltungen in Innenräumen.
Dazu zählen demnach „insbesondere in Bildungs-, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen“ und auch alle „Sport- und Wellnessangebote sowie vergleichbare Angebote in Innenräumen“, heißt es in der Verordnung. Das gilt auch für Versammlungen im öffentlichen Raum gemäß des Versammlungsrecht.
Körpernahe Dienstleistungen wie Friseur, Kosmetik und Körperpflege.
Innengastronomie.
Ausgenommen ist dabei laut Verordnung das bloße Abholen von Speisen und Getränken und Kantinen und Mensen, wenn es die Versorgung der unmittelbaren Betriebs- oder Einrichtungsangehörigen betrifft.
Hotels, Hostels, Pensionen.
Nicht immunisierten Personen müssen laut Verordnung bei Anreise und erneut nach jeweils weiteren vier Tagen einen Test vorlegen.
Busreisen:
Bei touristischen Busreisen und Kinder- und Jugend- sowie Familienerholungsfahrten von öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe.
Großveranstaltungen im Freien ab 2.500 Personen.
Laut Angaben des Gesundheitsministeriums in NRW gilt die Regelung auch für Bereiche mit besonders hohem Risiko für Mehrfachansteckungen.
Dazu zählen Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen, sowie Tanzveranstaltungen einschließlich privaten Feiern mit Tanz.
Bei diesen Gelegenheiten müssen nicht immunisierte Personen einen negativen PCR Test (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen.
Ebenso gilt die PCR Test Regel auch für sexuelle Dienstleistungen.
Die 3G-Regel gilt generell und unabhängig von der Höhe der Tagesinzidenzzahlen für Besuche in Krankenhäusern und Altenheimen Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe, Unterkünften für Geflüchtete sowie stationären Einrichtungen der Sozialhilfe.