NRW Maßnahmen

Das Land NRW hat nun am heutigen Sonntag (15.03.2020) neben den für kommende Woche geltenden Schließungen von Schulen und Kindertagesstätten seinen Maßnahmen Katalog bezüglich der Pandemie durch COVID-19 (Corona-Virus) erweitert;

So sind mit sofortigem Inkrafttreten durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales nahezu alle Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und Bildungsangebote im Land eingestellt.

Ab Montag (16.03.2020) sind alle so genannten „Amüsierbetriebe“ wie zum Beispiel Bars, Clubs, Diskotheken, Spielhallen, Theater, Kinos, Museen geschlossen. Eine gleiche Regelung ergeht für Prostitutionsbetriebe.

Ab Dienstag (17.03.2020) ist dann auch der Betrieb von Fitness-Studios, Schwimm- und Spaßbädern sowie Saunen untersagt. Ebenso ab Dienstag sind Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich nicht mehr gestattet.

Weiter steht auf der Webseite des Landes;

Der Zutritt zu Einrichtungshäusern und Einkaufszentren, „Shopping-malls“ oder „factory-out-lets“ soll nur zur Deckung des dringenden Bedarfs unter strengen Auflagen erlaubt sein – nicht zuletzt auch um zu vermeiden, dass sich Schülerinnen und Schüler nach den Schulschließungen ab Montag hier in größeren Gruppen versammeln.

Die Schließungen und Auflagen sollen unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von den Eigentumsverhältnissen gelten.

Damit die Versorgung mit Lebensmitteln, Bargeld, Bekleidung, Medikamenten und Dingen des täglichen Bedarfs sichergestellt ist, bleiben, Banken, Einzelhandelsbetriebe, insbesondere für Lebens- und Futtermittel, Apotheken und Drogerien geöffnet. Bibliotheken, Restaurants, Gaststätten und Hotels sollen in ihrem Betrieb an strenge Auflagen gebunden werden, die eine Verbreitung des Corona-Virus hemmen.

Die Regelungen sollen zunächst bis zum 19. April 2020 gelten. Danach soll auf der Grundlage einer aktuellen Lage-Einschätzung des Robert-Koch-Instituts über das weitere Vorgehen entschieden werden.

Laut Informationen aus dem Internet sind bei der Deutschen Bundesbahn auch Einschränkungen geplant. Da weniger Fahrgäste zu erwarten sind, wird nun auch der Regionalverkehr Bundesweit eingeschränkt. Nähere Informationen bezüglich der Regional Fahrpläne sollen kommende Woche bekannt gegeben werden.

Es kursieren auch sehr gefährliche Falschmeldungen durch das Internet. Darin wird behauptet, dass die Lebensmittelgeschäfte ab kommende Woche nur noch Stundenweise an zwei Tagen geöffnet haben würden, oder der Wirkstoff Ibuprofen die Anfälligkeit für das Corona-Virus erhöht. Glaubt diesen Quatsch nicht und teilt ihn auch nicht weiter. Selbst in Italien, welches viel stärker von der Pandemie betroffen ist, sind die Lebensmittelgeschäfte geöffnet und werden nach wie vor beliefert und diverse Mediziner haben bereits bestätigt, dass der Wirkstoff Ibuprofen keinesfalls für eine erhöhte Anfälligkeit für das Corona-Virus sorgt.

Ist auch noch kein Fall aus Deutschland bekannt, wo eine Produktionsfirma die Produktion eingestellt hat. Darf man also davon ausgehen, dass die Produktionskette in Deutschland noch läuft.

Textquelle für Artikel: land.nrw Foto: Martin Lopez von Pexels

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