Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Corona-Regelungen für Nordrhein-Westfalen um zunächst eine Woche bis zum 21. Februar 2021 verlängert. Dabei gebe es zwei notwendige Anpassungen, wie das Ministerium am Samstag mitteilte.
Die Maskenpflicht gelte künftig in einer Entfernung von zehn Metern von Geschäftseingängen. Damit werde der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW wonach dieser Bereich klarer abgegrenzt werden muss Sorge getragen.
Grund war ein Eilantrag bezüglich der generellen Maskenpflicht zum Tragen so genannter OP Masken, oder KN95 / FFP2 Masken, welcher allerdings im wesentlichen Abgelehnt wurde. Lediglich die genauere Benennung der Entfernung wurde akzeptiert, da dieses in der Verordnung nicht klar geregelt war, so wie das Verzehrverbot von gekauften Speisen im Umkreis von 50 Meter zum Restaurant / Imbissbude.
Krefeld hatte ja vor einigen Wochen die Zeitbegrenzung zum Tragen von Masken in den Einkaufsstraßen außer Kraft gesetzt, doch mit der Neuregelung von 10 Meter im Umkreis von Geschäftseingängen würde das Tragen einer Maske in Einkaufsstraßen ja quasi wieder verpflichtend. Bleibt jetzt abzuwarten, wie das Land NRW diese Neuregelung in den kommenden Tagen im Zuge der verlängerten Corona-Schutz-Verordnung umsetzt.