Nicht viel neues

11 Stunden wurde debattiert und ehrlich gesagt nicht so viel geändert, wie ich gerade in der Live Pressekonferenz sehen musste.

Der Lockdown wurde bis 14. Februar 2021 verlängert und soweit bleiben bis auf ein paar Änderungen alle bisherigen Regeln bestehen.

Die Maskenpflicht wurde verschärft. In Geschäften, Büros (wo kein Abstand möglich ist), ÖPNV ist nun das Tragen einer Klinischen OP Maske, oder FFP2 Maske angeordnet.

Arbeitgeber werden jetzt in die Homeoffice Pflicht genommen und müssen Arbeitnehmer im Homeoffice arbeiten lassen, sofern das Tätigkeitsfeld dies zulasse. Diese Regelung soll bis 15. März 2021 gelten und vom Bundesarbeitsministerium wird hierzu noch eine entsprechende Zeitlich begrenzte Verordnung erlassen. Begründet wurde dieser Schritt damit, dass durch mehr Homeoffice Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert werden können.

Die mutierte Virus Variante könnte zu höheren Infektionszahlen bei Kindern, Jugendlichen und jungen Leuten führen. Daher wurden die die geltenden Corona-Auflagen für Schulen und Kitas bis zum 14. Februar verlängert. Dies soll weiterhin durch Schließen von Einrichtungen, oder aussetzen der Präsenzpflicht umgesetzt werden.

FFP2 Maskenpflicht für Pflegepersonal in Alten- und Pflegeheimen. So will man die Bewohner und das Personal besser schützen. An dem Ziel, bis spätestens Mitte Februar allen Bewohnern von Pflegeheimen ein Impfangebot zu machen, hält man fest und erwähnte, dass die Hälfte schon geimpft ist. Ist nur jetzt nicht ersichtlich, ob mit der Hälfte jetzt nur die Erst Geimpften, oder schon vollständig Geimpften gemeint ist, welche schon die zweite Impfung erhalten haben.

Die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen bleibt nach Ende Januar für drei weitere Monate ausgesetzt. Diese Maßnahme soll einer durch die Lockdown Maßnahmen verursachten Insolvenzwelle entgegenwirken. Das gilt aber nur für Unternehmen die einen Anspruch auf die Gewährung finanzieller Hilfeleistungen im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie haben und rechtzeitig einen entsprechenden, aussichtsreichen Antrag gestellt haben, heißt es im Beschluss. 

Bundeskanzlerin Merkel äußerte sich in der Pressekonferenz auf Anfrage eines Journalisten in Bezug auf Ausgangsbeschränkungen dahingehend, dass diese Regelung nach wie vor von Städten und Landkreisen, bzw. dem Bundesland umgesetzt wird, wenn die Inzidenzzahlen dies erfordern.

Beitragsbild: Archiv Uerdingen.info (Herbstfest 2016)