Hallöchen,
also wer nach dem Blick in die Naviagationsbereiche auf der Rechten Seite glaubt, der Marcus hatte wohl einen Glühwein zuviel am Sonntag, der irrt.
So könnte nach Inkrafttreten der Neuregelung des Jugendmedienstaatsvertrag (JMStV) 2011 die Kennzeichnungspflicht für Webseiten aussehen.
Wie heise Online in diesem Beitrag berichtet, macht bereits der erste Internetblog dicht, weil die Neuregelung einfach nicht umsetzbar ist.
Das Problem ist nicht nur die Technische Umsetzung, sondern vielmehr die Ursache, dass Websitebetreiber selber einschätzen müssen, ab welcher Altersgruppe ein Seiteninhalt, oder gezeigtes Video freigegeben werden könnte.
Ist diese Einschätzung falsch, könnte dem Websitebetreiber ein Bußgeld drohen, wenn das Bundesamt hierin eine Wettbewerbsverzerrung sieht.
Fachleute befürchten schon eine größere Abmahnwelle, als sie derzeit bei illegalen Musik- und Filmdownloads stattfindet.
Altersfreigaben von Printmedien und Filmen kennt man ja inzwischen.
Neu ist allerdings, dass die ganze Sache jetzt verstärkt auch auf das Internet ausgeweitet wird und sogar private Websitebetreiber dieses Mal in die Selbstpflicht genommen werden.
Allerdings gibt es auch einen Hoffnungsschimmer, dessen Aussage allerdings auch schnell ein zweischneidiges Schwert werden könnte.
Laut FAQ auf der Website der FSM gibt es keine gesetzliche Vorschrift, bezüglich einer Kennzeichnungspflicht.
Es sei denn es ist ersichtlich, dass Internetinhalte nur für bestimmte Altergruppen geeignet sind.
Ich betreibe ja auch eine Website bezüglich meines Anime- und Manga Hobbys und hatte es bisher immer so gehandhabt, dass ich entsprechende Inhalte mit einem Hinweis versehen hatte, wenn ich der Meinung war, dass er nicht für Kinder, oder Jugendliche geeignet war.
In den Anfängen hatte ich Tatsächlich sogar noch die USK/FSK Logos mit eingebaut, hatte es dann nach der Umstruktuierung allerdings nicht mehr reingenommen, da es nur sehr wenige Projekte betraf.
Na ja, werde ich mich mal wieder hinsetzen und die Sachen wieder einbauen. ;)