Macht euch locker

Seit einigen Tagen wurden diverse Lockerungen der durch die Corona Pandemie erlassenen Lockdown Verordnungen angekündigt, bzw. bereits umgesetzt.

Hier mal ein kleiner Überblick;

01. Mai 2020 unter Auflage von Hygiene- und Abstands-Regeln

  • Gottesdienste können wieder abgehalten werden

04. Mai 2020 unter Auflage von Hygiene- und Abstands-Regeln

  • Museen, Ausstellungen, Schlösser, Burgen und ähnliche Einrichtungen, sowie Gedenkstätten werden wieder geöffnet
  • Zoos, Botanische Gärten, Landschaftsparks, etc. werden wieder geöffnet.

07. Mai 2020 unter Auflage von Hygiene- und Abstands-Regeln

  • Sportliche Aktivitäten auf öffentlichen und privaten Freiluftsportanlagen
  • Sport im öffentlichen Raum
  • Hallen Reitsport
  • Kein Wettkampfbetrieb
  • Keine Zuschauer
  • Kein Körperkontakt / Kontakt-Sport
  • Keine Nutzung von Umkleide- und Waschräumen
  • Öffnung der Kinderspielplätze unter Auflagen, welche die Örtlichen Behörden festlegen.

11. Mai 2020 unter Auflage von Hygiene- und Abstands-Regeln

  • Öffnung von Fitnessstudios
  • Öffnung von Tanzschulen
  • Öffnung von Sporthallen
  • Aufhebung von Einschränkungen bei Präsenzveranstaltungen der Hochschulen
  • In Außerschulischen Bildungseinrichtungen sind Veranstaltungen unter 100 Teilnehmer in großen Räumen erlaubt
  • In Abstimmung mit den örtlichen Behörden können kleine Konzerte und Aufführungen unter freiem Himmel abgehalten werden
  • Angebote der Musikschulen für Ensembles mit Maximal 6 Mitgliedern erlaubt
  • Treffen von Angehörigen aus Zwei Haushalten im öffentlichen Raum wieder möglich

20. Mai 2020 unter Auflagen von Hygiene- und Abstandsregeln

  • Öffnung von Freibädern
  • Reine Spaßbäder bleiben geschlossen
  • Tätowier Studios dürfen unter Auflagen wieder öffnen.
  • Trauungen auf dem Standesamt auch mit Gästen unter Einhaltung von Auflagen wieder möglich.
  • Picknick im Park unter Einhaltung des Mindestabstand (1,5 m) wieder erlaubt. Das benutzen eines Grill im öffentlichen Raum bleibt weiterhin untersagt.

30. Mai 2020 unter Auflagen von Hygiene- und Abstandsregeln

  • Sportarten mit Körperkontakt im Freien erlaubt (max. 10 Teilnehmer)
  • Öffnung der Hallenbäder
  • Sportwettbewerbe im Kinder- / Jugend- / Amateursport auf Freiluft Sportanlagen.
  • Angebote der Gesundheitsbildung wieder möglich
  • Ortsnahe Gruppen- und Ferienfahrten wieder möglich
  • Theater, Opern- und Konzerhäuser, sowie Kinos können ihren Betrieb wieder aufnehmen, sofern sie die Auflagen erfüllen können.
  • Treffen von max. 10 Personen erlaubt. Diese können aus einem Haushalt (Familien), oder zwei Haushalten sein.

Großveranstaltungen sind weiterhin bis 31. August 2020 untersagt.

Mund- Nasenschutz im öffentlichem Nahverkehr, sowie Geschäften sind nach wie vor Pflicht. Auch die Abstandsregelung beim Einkaufen ist weiterhin einzuhalten.

Wer sich umfangreicher Informieren möchte, kann dies auf der Webseite des Bundesland NRW machen.

Artikelbild: Martin Lopez von Pexels

,