Lockerungen der Maskenpflicht in NRW

Sie wurde herbei gesehnt und wird auch gefürchtet. Mit dem 03. April 2022 fällt die Maskenpflicht in NRW in weiten Teilen weg.

In den Einkaufsstraßen wurde die Maskenpflicht ja schon vor einigen Wochen in Krefeld fallen gelassen. Ab Sonntag fällt diese nun auch in den Geschäften.

Hier gilt die Maskenpflicht noch;

  • öffentlicher Nahverkehr und Züge der Deutschen Bahn
  • Arztpraxen
  • Krankenhäuser
  • Pflegeheime
  • Flüchtlingsunterkünfte / Obdachlosenunterkünfte
  • Einrichtungen, in denen vulnerable Personengruppen zu finden sind, zum Beispiel im Pflegebereich und Ambulante medizinische Bereiche.

Die Maskenpflicht in städtischen Gebäuden in Krefeld gilt auch über den 2. April hinaus !!!

Hier fällt die Maskenpflicht;

  • Einzelhandel, Supermärkte und Discounter
  • Schulen
  • Gastronomie

Allerdings liegt es an den Inhabern und Firmen vom Hausrecht Gebrauch zu machen und eventuell doch auf Maskenpflicht zu bestehen. Vermutlich werden aber noch Angestellte aufgrund Selbstschutz die Masken ein wenig länger tragen und Kunden dürfen die Maske natürlich auch aus Eigenverantwortung heraus weiterhin tragen.

Beitragsbild von cottonbro auf Pexels

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