Ein Lied, ein Film, oder Software aus dem Internet geladen und sich gewundert, warum plötzlich Anwalt XY einen netten Brief mit Geldforderung und einer so genannten Unterlassungserklärung ins Haus schickt?
Willkommen in den Fängen der Abmahnindustrie.
Klar man könnte jetzt sagen, mit dem einen Lied, oder Film, schädige ich doch niemanden?
Das sehen aber die „Rechteverwerter“ anders und setzen teilweise recht doubiose Mittel ein, um Illegalen Abietern von Medien bei Tauschbörsen entgegen zu wirken.
Meist sind es beauftragte Firmen, welche merkwürdigerweise vom Ausland aus (vornehmlich der Schweiz, oder Polen) operieren, die ein so genanntes IP Logger Programm einsetzen.
Dieser kleine Teufel macht nichts anderes, als bestimme bei Tauschbörsen angebotenen Files zu überwachen und loggt sämliche IP Adressen die an diesem File beteiligt sind.
Das dieses Programm sich scheinbar selber am regen Datenaustausch beteiligt, wird immer wieder bestritten, doch die Internetfachwelt ist da ganz anderer Meinung.
Auch die Fehlerquote soll nach Expertenmeinung nicht ganz unerheblich sein, so dass auch Internetuser abgemahnt wurden, die gar nichts gemacht haben, nur weil ein Zahlendreher in der IP war.
Eine in der Abmahnszene recht bekannte Anwaltskanzlei hat die Fähigkeiten seines Überwachungsprogramm sogar durch einen Gutachter bestätigen lassen, der laut Aussage angeblich Gerichtlich beeidigt und zugelassen war.
Wie sich allerdings im nachhinein herausstellt, war dies nicht der Fall und das Gutachten wurde durch Beurteilung eines Fachmanns in einer Sendung der Computerfachzeitschrift C´T entkräftet, da total gehaltslos.
Erstaunlicherweise konnte die Anwaltskanzlei mit eben diesem unzureichenden Gutachten allerdings vor Gericht immer die Herausgabe der Anschrift, der auf die IP vermerkten Anschlussinhaber erwirken, weil den Richtern nicht auffiel, dass das Gutachten eigentlich das Papier nicht wert war, auf dem es geschrieben stand.
Was also tun wenn man (berechtigt, oder nicht) plötzlich eine Abmahnung im Briefkasten vorfindet, in der einem das „gewerbliche Anbieten“ von illegalen Dateien vorgeworfen wird?
Als erstes Mal die Ruhe bewahren, es fließt viel Wasser den Rhein herunter und man sollte sich durch die kurze Zeitspanne, die einem eingeräumt wird, die Honorare und Entschädigung zu zahlen nicht einschüchtern lassen.
Was tun, wenn es passiert ist?
(Dies ist nur ein Tipp, da ich keine Rechtsrelevante Hilfe anbieten darf )
Die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben, da diese Rechtlich so ausgelegt ist, dass es einem Schuldeingeständniss gleichkommt und dann hat man die Sache 30! Jahre an der Hacke kleben.
Mann sollte eine so genannte Modifizierte Unterlassungserklärung per Einschreiben+Rückschein an den Abmahnanwalt zurückschicken und erst mal abwarten.
Informationen zur ModUE und Seelische Unterstützung findet Ihr in diesem Forum*.
Es sind extrem viele Seiten, doch lest euch alles in Ruhe durch, da vieles bereits dort behandelt wird und keine Panik, nach Absenden der ModUE ist meist erst mal Ruhe.
Wenn der Abmahnanwalt allerdings dringend Spritgeld für seinen Porsche braucht, wird er weitere Schritte unternehmen müssen, doch auch das könnt ihr im Forum nachlesen.
Kleiner Tipp noch zum Abschluss;
Wer sich dem Seelischen Druck nicht aussetzen möchte, sollte auch nix illegales Runterladen.
Und Kostenlose Musik könnt ihr HIER ganz legal herunterladen.
Ich nutze den Dienst selber und bin bisher immer fündig geworden.
Klar gibt dort zwar keine Lady Gaga, oder Iron Maidon, aber eigentlich sind sehr gute Künstler und Gruppen dort vertreten, die sich vor den Profis garantiert nicht verstecken müssen.
*Link wurde entfernt, da die Internetseite des Forum eingestellt wurde.