Feuerwerk? Aber Sicher!

SymbolbildImmer wieder vor Ende des Jahres wird in der Presse vor unsachgemäßer Handhabung mit Knallkörpern gewarnt.

Im Internet sind zahlreiche Bilder zu finden, was ein Knallkörper mit einer Hand anrichten kann, wenn dieser nicht Sachgemäß benutzt wird, oder was teilweise viel Schlimmer ist, es sich um einen Illegalen Import handelt, der vom Bundesamt für Materialprüfung (BAM) nicht zugelassen wurde.

Jüngstes Beispiel ereignete sich am Mittwoch in Deuben (Mecklenburg-Vorpommern), wo ein 37 Jährigen Mann ein Böller unbekannter Herkunft zündete.

Der Böller detonierte allerdings vorzeitig noch in der Hand des Mannes und verletzte einen weiteren Zuschauer.

Der Mann wurde umgehend in die Rettungklinik gebracht, doch die Hand war so schwer verletzt, dass den Ärzten nur die Amputation der selbigen blieb.

Hier ein paar Tipps für den Sicheren Umgang mit Feuerwerk, damit die Bombenstimmung nicht in ein Explosivem Desaster endet.

Sicherheit fängt schon beim Kauf an;

Feuerwerk wird in Zwei Klassen unterteilt.

BAM – PI – xxxx

BAM – PII – xxxx

BAM steht für Bundesamt für Materialprüfung, die Klasse steht für die Gefährlichkeit des Explosivstoffs und es ist noch eine Vier Stelligen Nummer am Ende angebracht.

Feuerwerk der Klasse PI darf ganzjährig verkauft und auch von Kindern ab 12 Jahren verwendet werden.

Feuerwerk und Knallkörper der Klasse PII dürfen nur zum Jahresende unter besonderen Auflagen verkauft werden und dürfen auch nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden.

Allerdings schützt diese Kennzeichnung nicht, da mittlerweile fliegende Händler Feuerwerk und Knallkörper illegal nach Deutschland importieren und die Verpackungen zum Teil sogar gefälsche Klassenbezeichnungen tragen.

Daher immer aufpassen, wo man kauft.

Auch mal eben in die Nachbarländer fahren und sich dort eindecken ist nicht.

Aus rechtlicher Sicht ist zu beachten, dass die Einfuhr und Verwendung von nicht zugelassenem Feuerwerk ohne Erlaubnis einen Straftatbestand nach § 40 Sprengstoffgesetz darstellt.

Die Liste der zugelassenen Feuerwerkskörper kann im Internet eingesehen werden.

Feuerwerkskörper der Klasse I stehen unter www.bam.de/p1.htm, die der Klasse II unter www.bam.de/p2.htm.

Papa ich will auch mal;

Feuerwerk und Knallkörper der Klasse PII haben in Kinderhänden nichts verloren.

Eltern haften für ihre Kinder.

Also sehen Sie zu, dass sie das Feuerwerk und die Knallkörper dort lagern, wo Ihr Kind diese nicht erreichen kann, um eventuell einen Böller zu mopsen und selber zu zünden.

Sollte dabei etwas passieren, steht keine Versicherung für daraus resultierende Schäden ein.

Von der Gesundheitsgefärdung der sich die Kinder aussetzen mal abgesehen.

Read the fucking Manual;

Gerade dieser Englische Ausspruch sollte vor dem Umgang mit Feuerwerk und Knallkörpern besonders beherzigt werden.

Jeder, der Feuerwerk verwendet, sollte sich über die Funktion der abzubrennenden Gegenstände im Klaren sein.

Im Zweifel ist es besser, einen Gegenstand nicht anzuzünden als sich oder andere zu gefährden.

Unter Alkoholeinfluss soll man sich Feuerwerk nur ansehen, aber nicht selber abbrennen.

Abstand von Feuerwerkskörpern ist die wichtigste Sicherheitsmaßnahme.

Nutzen Sie das Feuerwerk wirklich nur für den Zweck, für den es vorgesehen ist!

Körperverletzungen, Todesfälle und Sachbeschädigungen der letzten Jahre sprechen eine andere Sprache.

Die Erfahrungen zeigen, dass die Tendenz bei der Beschaffung sogenannter „polnischer Böller“ und anderer besonders „lauter“ Gegenstände weiter zunimmt.

Diese Gegenstände haben eine Explosivkraft, die Gliedmaßen abtrennen und Leben kosten kann.

Aus gegebenem Anlass – Neuregelung des Waffenrechtes – nimmt die BAM Stellung zum Abschuss pyrotechnischer Munition aus Schreckschusswaffen.

In den letzten Jahren wurden teils massive Werbeanzeigen registriert, die Schreckschusswaffen und die dazugehörige pyrotechnische Munition gerade zu Silvester anbieten.

Damit wird leider bei der Bevölkerung die Vorstellung erweckt, dass diese von jedem und überall verwendet werden dürfen.

Es gibt zwar eine große Anzahl pyrotechnischer Munition, die den Charakter von Feuerwerk hat, aber diese dürfen ausschließlich auf befriedetem Gelände, wie beispielsweise Privatgrundstücken, oder, im Falle von Signalmunition, nur zur Signalisierung von Notfällen verwendet werden.

Das Führen von Schreckschusswaffen erfordert nach Waffengesetz § 2 eine entsprechende Erlaubnis – den kleinen Waffenschein.

Werden Schreckschusswaffen ohne Erlaubnis verwendet, so erfüllt dies einen Straftatbestand nach § 52 des Waffengesetzes.

Das Verschießen pyrotechnischer Munition außerhalb des befriedeten Geländes stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 WaffG dar.