Dieses Wochenende war wieder die Informationsveranstaltung „Brandheiss in Uerdingen“, vom Löschzug Uerdingen und der Krefelder Feuerwehr.
Natürlich wurde die Veranstaltung mit einem Knall eröffnet, indem die Wucht eines Spraydosen Zerknalls demonstriert wurde. Eine Haarspraydose mag harmlos aussehen, doch wenn der Druck durch Hitzeeinwirkung steigt kann es bei einem Zerknall ziemlich laut werden und der Inhalt sich eventuell sogar entzünden. Daher ist auf Spraydosen inzwischen ein Hinweis aufgebracht, dass diese nicht direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden sollen, was für einen Zerknall schon ausreicht, da durch die entstehende Hitze der Druck des Doseninhalts enorm ansteigen kann.
Dann wurde erläutert wie man einen Feuerlöscher bedient, damit man im Ernstfall bei kleineren Bränden damit umzugehen weiß, sofern überhaupt einen Feuerlöscher im Haushalt hat. Interessanterweise wurde in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Pulverlöscher heute nicht mehr im Haushalt zum Einsatz kommen sollten, was ich persönlich nicht wusste. Mir wurde das durch die Beantwortung der Frage eines Zuschauers bewusst, welcher fragte wie das denn mit der Versicherung aussieht, wenn man einen Pulverlöscher bei einem Brand einsetzt. Es wurde erklärt, dass die Versicherung zwar für das Gerät, welches die Brandursache war und für die Neubefüllung aufkommen würde, doch die anderen Schäden würden eventuell nicht abgedeckt. Da fragte ich mich auch wie das sein kann und es wurde dann auch der Umstand erklärt. Das Pulver, welches meist verwendet wird ist Natriumhydrogencarbonat, umgangssprachlich auch als Backpulver bekannt, und zerstäubt so fein, dass zwar der Brand gelöscht werden kann, doch alles andere im Zimmer auch in Mitleidenschaft gezogen wird. Also kann die Versicherung sagen, das sind Folgeschäden durch Auswirkung des Pulver und das ist dann nicht abgedeckt. Zu Deutsch, den kaputten Herd von 500 Euro ersetzen wir und die Neubefüllung des Feuerlöscher von 40 Euro auch, aber der Restliche Schaden der Kücheneinrichtung von 5.000 Euro übernehmen wir nicht. Teures Vergnügen von falsch verstandener Sicherheit. Man sollte daher lieber auf Löschmittel setzen, welche der Klasse F zugeordnet werden.
Zur Brandklasse F gehören Brände von Speisefetten und Speiseölen, die typischer Weise im Alltag häufig in Küchen auftreten. Wegen der großen Gefahr wurde die Brandklasse F im Jahr 2005 mit in die Klassifizierung der Europäischen Norm EN 2 aufgenommen.
Bei überhitztem Speisefett und Speiseöl besteht eine hohe Rückzündungsgefahr, was nicht selten zu schweren Verletzungen führt.
Fettbrände dürfen auf keinen Fall mit Wasser gelöscht werden, da Wasser leichter ist als brennendes Fett. Bei einem Löschversuch mit Wasser würde das Löschwasser schnell im brennenden Fett absinken und verdampfen. Der entstehende Wasserdampf würde schlagartig nach oben schießen und das heiße Fett mit sich reißen, wobei eine Stichflamme entsteht.
Fettbrände werden grundsätzlich erstickt, wobei das schnelle Abdecken mit einem Metalldeckel am ehesten geeignet ist. Die Kochplatte sollte sofort abgeschaltet werden und die Feuerquelle, wenn möglich, von der Platte geschoben werden.
Ein Speisefett Brand und warum man diesen niemals mit Wasser löschen darf, wurde auch wieder sehr eindrucksvoll demonstriert.
Des weiteren konnte man sich über Personenrettung (Bewusstlose Person aus einem Gefahrenbereich bergen), oder dem Einsatz der Rettungsschere bei einem verunfallten PKW informieren.
Natürlich war die Rundfahrt in einem echten Feuerwehrauto das Highlight für die kleinen Besucher und es bildeten sich dort schon zu Beginn der Veranstaltung lange Schlangen.
Ein paar Fotos habe ich auch gemacht, viel Spaß beim Anschauen.