Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Gut, das ich krank im Kopf bin braucht man mir nicht attestieren, sonst würden diese Seiten hier nicht schon über 10 Jahre Online stehen. :-D

Krank ist aber das Stichwort. Wenn man sich nicht wohl fühlt, geht man zum Arzt und bekommt, wenn es notwendig erachtet wird ein Rezept ausgestellt, mit dem man dann zur Apotheke geht um ein Medikament zu erhalten. Diese Rezepte werden nach einer Arzneimittelverschreibungsverordnung ausgefüllt, also neben den Daten des Patienten, auch der Name des behandelnden Arzt, sowie die Anschrift der Praxis. Und genau diese Angabe bezüglich des Arzt haben sich im Rahmen der europäischen Regelungen für grenzüberschreitende Verschreibungen mit dem 01. Juli geändert. Nun muss nicht nur der Volle Name und die Anschrift des Arzt, sondern auch die Telefonnummer der Praxis auf dem Rezept vermerkt sein.

Also nicht mehr nach dem Schema Dr. M. Mustermann – Musterstrasse 1 – 12345 Musterstadt.

Jetzt muss es so aussehen,

Dr. Max Mustermann – Musterstrasse 1 – 12345 Musterstadt – Telefon: 12345-67890

Im Bundesgesetzblatt wurde dies bereits am 29.12.2014 unter Artikel 4 so festgelegt, mit der Angabe das es ab den 01. Juli 2015 umgesetzt werden muss. Allerdings muss es nicht zwingend aufgedruckt sein. Wenn der Stempel der Arztpraxis die Vorgabe der Namensnennung und Telefonnummer enthält, darf auch dieser benutzt werden.

Die Änderung dient dem Grund, das es den Apothekern einfacher gemacht werden soll, wenn Rückfragen beim behandelnden Arzt bezüglich eines Rezepts getätigt werden müssen.

Werden Rezepte jetzt noch nach dem alten Schema ausgefüllt, kann es passieren, das Patienten in den Apotheken abgewiesen werden, da laut Beitrag der WDR Lokalzeit aus Düsseldorf wohl einige Krankenkassen bereits angekündigt haben Fehlerhaft ausgestellte Rezepte nicht mehr zu erstatten und die Apotheker somit erst Mal einen Verlust erleiden müssten, da das Rezept in die sogenannte Retaxierung gegeben werden muss. Also entsprechende Korrekturen durch den Arzt vorgenommen werden müssen.

Die nennen wir sie mal Friedenspflicht, seitens der Kassen ein Auge bei der fehlenden Telefonnummer zu zu drücken endet Ende September diesen Jahres und dann werden alle Rezepte abgelehnt, auf denen die zusätzlichen Angaben des Vornamen und der Telefonnummer fehlen. Bis dahin müssen die Ärzte gegebenenfalls die Software zum Ausdrucken der Rezepte entsprechend angepasst haben.

Für die Patienten hieße dieses dann unter Umständen zurück zum Arzt und das Rezept entweder neu Ausstellen, oder Korrigieren lassen.